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Inhalte des Kurses
Seminarziel
Vorlage eines Lehrgangs-
zertifikat bei der zuständigen
VerwaltungsbehördeTeilnehmer
Fortbildungsverpflichtung für alle Seminarleiter
Inhalte
- Erfahrungsaustausch zur Organisation
und Durchführung von FES-Seminaren: - Austausch bewährter Praktiken
und Herausforderungen. - Diskussion von organisatorischen
Aspekten wie Terminplanung und
Teilnehmermanagement.
Abfrage von Themenwünschen zu
Methoden und Inhalten des FES-Seminars: - Umfragen oder Feedbackrunden,
um die Interessen und Wünsche
der Teilnehmer zu ermitteln. - Anpassung der Seminarmethoden
entsprechend den Bedürfnissen der
Teilnehmer.
Inhalte
- Anregungen zur spezifischen Gesprächs-
führung in FES-Seminaren : - Tipps zur effektiven Gesprächsführung und
Kommunikation mit den Teilnehmern - Methoden zur Förderung der Teil-
nehmerbeteiligung und -interaktion.
Überblick über mögliche Programm-
strukturen FES: - Verschiedene Ansätze zur Strukturierung
der Seminarinhalte. - Beispiele für erfolgreiche Programmabläufe.
Statistische Auswertung der Regel-
verstöße im Straßenverkehr: - Analysen von Verkehrsdaten
und Regelverstößen. - Diskussion von Trends und Mustern
im Fahrverhalten.
Informationen zum verkehrs-
psychologischen Teil des FES-Seminars: - Einblick in die psychologischen Aspekte
der Verkehrssicherheite. - Methoden zur Förderung des sicher-
heitsbewussten Fahrverhaltens.
Veranstaltungsort
Weiterbildungsinstitut Rottweil
Berner Feld 22
78628 Rottweil
Telefon: 0741 – 94 23 82 – 0
Telefax: 0741 – 94 23 82 – 10
E-Mail: info@wir-rottweil.de
Web: www.wir-rottweil.de - Erfahrungsaustausch zur Organisation
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Kurstermine / Kosten / Buchung
Termin
20. November 2025
Weitere Termine auf Anfrage
1 Tag
08:30 Uhr bis 15:45 UhrSeminargebühr
1-tägig
Auf AnfrageTermine
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Über diesen Kurs
Alle zwei Jahr sind Seminarleiter – FES nach § 53 Absatz 2 FahrlG verpflichtet einen spezifischen Fortbildungstag zu absolvieren. Die Fortbildung ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu erfüllen. Das Zertifikat über die Fortbildung muss der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden, dies muss innerhalb der ersten zwei Wochen des neuen Kalenderjahres geschehen