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Inhalte des Kurses
Teilnehmer
Personen, die Pflichten als Gefahrgutbeauftragte in Betrieben übernehmen sollen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind.
Grundschulung
Verkehrsträger Straße
Inhalte
Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV besteht aus einem allgemeinen Teil und einem besonderen Teil für den Verkehrsträger Straßenverkehr. Die Schulungsinhalte sind durch die IHK-Satzung vorgegeben. U. a.:
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
- Kennzeichnung Gefährlicher Güter
- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
- Dokumentation von Versandstücken
- Beförderungsvorschriften
Prüfungsvorbereitung/Fortbildung für Gefahrgutbeauftrage
Verkehrsträger Straße
Inhalte
Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten nach der GbV besteht aus einem allgemeinen Teil und einem besonderen Teil für den Verkehrsträger Straßenverkehr. Die Schulungsinhalte sind durch die IHK-Satzung vorgegeben. U. a.:
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen jeweils im Rahmen mehr oder weniger komplexer Gefahrguttransportaufgaben
Abschluss
Bei erfolgreicher IHK-Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung mit einer 5-jährigen Gültigkeit.
Dozenten
Verschiedene Dozenten mit langjähriger Praxiserfahrung
Veranstaltungsort
Weiterbildungsinstitut Rottweil
Berner Feld 22
78628 Rottweil
Telefon: 0741 – 94 23 82 – 0
Telefax: 0741 – 94 23 82 – 10
E-Mail: info@wir-rottweil.de
Web: www.wir-rottweil.de -
Kurstermine / Kosten / Buchung
Lehrgangsgebühr und -dauer
Grundlehrgang 4 Tage / 36 UE EUR 950,–* Fortbildung 2 Tage / 16 UE EUR 650,–* * MwSt.-frei
Die Gebühren verstehen sich einschließlich Schulungsunterlagen, Gesetzesmaterialien und Prüfungsgebühr der
IHK.Grundschulung
Montag bis Donnerstag
07. bis 10.12.2020 22. bis 25.03.2021 21. bis 24.06.2021 22. bis 25.11.2021 Fortbildung
Montag und Dienstag
28. und 29.09.2020 23. und 24.11.2020 08. und 09.03.2021 07. und 08.06.2021 13. und 14.09.2021 13. und 14.12.2021 Unterrichtszeiten
von 08:00 bis 17:00 Uhr
Über diesen Kurs
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. Im Sinne der GbV sind Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind.
Sofern eine Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (Gb) nicht möglich ist, muss ein Gb bestellt werden. Dieser muss Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein. Der Schulungsnachweis wird nach Teilnahme an einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgang und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt.
Hierauf bereiten wir Interessenten in einer Gefahrgutbeauftragten-Schulung vor.