Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs. 1 – 01/2025
20. März bis 22. März 2025
Der Fahrlehrer als Ansprechpartner für Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregeln, der Fahrschülerausbildung und der Fahrerfortbildung muss ständig auf dem neuesten Wissensstand sein. Häufige Änderungen bzw. Ergänzungen in wichtigen Regelwerken fordern von ihm eine fortlaufende Aktualisierung seines Wissens.
LehrgangszielEine fortlaufende Weiterbildung für alle Fahrlehrer. |
TeilnehmerFortbildungsverpflichtung für alle Fahrlehrer |
BemerkungenJeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils 3-tägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Der Lehrgang ist an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Wird hiervon abgewichen, beträgt die Dauer 4 Tage. |
VeranstaltungsortWeiterbildungsinstitut Rottweil |
Inhalte
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Dauer
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Beginn/Ende
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Lehrgangsgebühr
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20. März bis 22. März 2025
04. Dezember bis 06. Dezember 2025