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Fahrlehrer-Fortbildung 2023

Gemäß § 53 Abs. 1 bis 3 FahrlG. Eine fortlaufende Weiterbildung für alle Fahrlehrer.

Über diesen Kurs

Der Fahrlehrer als Ansprechpartner für Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregeln, der Fahrschülerausbildung und der Fahrerfortbildung muss ständig auf dem neuesten Wissensstand sein. Häufige Änderungen bzw. Ergänzungen in wichtigen Regelwerken fordern von ihm eine fortlaufende Aktualisierung seines Wissens.

  • Inhalte des Kurses Kurs-Icon

    Lehrgangsziel

    Eine fortlaufende Weiterbildung für alle Fahrlehrer.

    Teilnehmer

    Fortbildungsverpflichtung für alle Fahrlehrer

    Bemerkungen

    Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils 3-tägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Der Lehrgang ist an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Wird hiervon abgewichen, beträgt die Dauer 4 Tage.
    Fortbildungen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 haben alle 2 Jahre 1-tägig zu erfolgen.

    Veranstaltungsort

    Weiterbildungsinstitut Rottweil
    Berner Feld 22
    78628 Rottweil
    Telefon: 0741 – 94 23 82 – 0
    Telefax: 0741 – 94 23 82 – 10
    E-Mail: info@wir-rottweil.de
    Web: www.wir-rottweil.de

    Inhalte

    • Gesetzliche Änderungen/Neuerungen

      • Fahrlehrergesetz und darauf basierende Verordnungen
      • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
      • Straßenverkehrsordnung (StVO)
      • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
      • weitere, die Fahrschulen betreffende Vorschriften
    • Pädagogik

      • Methodik und Didaktik
      • Lerntypen
      • Fahrschulüberwachung
      • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
      • weitere, die Fahrschulen betreffende Vorschriften
    • Technik

      • Neues und Interessantes aus der Fahrzeugtechnik
    • Allgemeines

      • Interaktive Unterrichtsmethoden
    • Recht

      • Neues aus der aktuellen Rechtsprechung
  • Kurstermine / Kosten / Buchung

    Dauer

    § 53 Abs. 1 3 Tage
    § 53 Abs. 2 Nr. 1, ASF-Fortbildung 1 Tag
    § 53 Abs. 2 Nr. 2, FES-Fortbildung 1 Tag
    § 53 Abs. 3 Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung 1 Tag

    Beginn/Ende

    Beginn 08:30 Uhr
    Ende 15:45 Uhr

    Lehrgangsgebühr

    1-tägig EUR 150,–
    2-tägig EUR 300,–
    3-tägig EUR 375,–

    Termine

    Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs. 1 – 01/2023

    16. März bis 18. März 2023

    Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs. 1 – 02/2023

    07. Dezember bis 09. Dezember 2023

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