BKF-Dozenten-Fortbildung 01/2025
19. bis 21. Mai 2025, von 08:00 bis 17:00 Uhr
Durch die Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes vom 22.12.2016 und der dazugehörigen Verordnung ist die Fortbildungsverpflichtung für Ausbilderinnen und Ausbilder definiert worden: BKF-Dozenten müssen für ihre eigene Qualifikation regelmäßig alle 4 Jahre mindestens 3 Fortbildungstage à 8 Stunden nachweisen (§ 8 BKrFQV).
Diese Fortbildung kann zusätzlich auch als Weiterbildung nach BKrFQG für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 bescheinigt werden.
LehrgangszielEine fortlaufende Weiterbildung für alle BKF-Dozenten. |
TeilnehmerFortbildungsverpflichtung für alle BKF-Dozenten |
VeranstaltungsortWeiterbildungsinstitut Rottweil |
Termine Dozenten-Fortbildung |
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Lehrgangsgebühr
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19. bis 21. Mai 2025, von 08:00 bis 17:00 Uhr
13. bis 15. Oktober 2025, von 08:00 bis 17:00 Uhr