Anmeldung und Datenschutz
Lehrgangsanmeldungen bedürfen der Schriftform(Anmeldeformular). Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Personenbezogene Daten werden elektronisch bearbeitet, gespeichert und bei geförderten Maßnahmen auftragsgemäß mit dem jeweiligen Kostenträger ausgetauscht. Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag wird den Datenschutzbestimmungen zugestimmt. Die entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Datenschutzregelungen werden jederzeit eingehalten.
Teilnahmeberechtigung
Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen sind in den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen definiert. Darüber hinaus muss das Verfahren zur Eignungsfeststellung bestanden werden.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der Bewerberin / dem Bewerber und dem Bildungsträger kommt zustande, wenn die Anmeldung von der W.I.R GmbH schriftlich bestätigt wurde. Bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmeldebestätigung.
Rücktrittsrecht, Kündigung
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn, die vertragliche Bindung ohne Angabe von Gründen lösen. Darüber hinaus werden die Vereinbarungen hinfällig, wenn angemeldete Personen nicht, wie angenommen, nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) gefördert werden.
Sollten der/die Teilnehmer/in während der Maßnahmedauer die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme angeboten bekommen, so ist der Abbruch der Maßnahme gemäß den mit der Agentur für Arbeit getroffenen Vereinbarungen jederzeit möglich.
Bei Teilnehmerinnen / Teilnehmern nach dem SGB III gelten die jeweiligen Kündigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wie zum Beispiel wegen des nicht vorhersehbaren Wegfalls der Förderung, bleibt unberührt. Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.
Bei Teilnehmern / Teilnehmerinnen, die nicht nach SGB-III gefördert werden, ist ebenfalls bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn der Rücktritt möglich. Bei einem späteren Rücktritt vor Lehrgangsbeginn sind anteilige Lehrgangskosten in Höhe von 20% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 100,– € Bearbeitungspauschale zu entrichten. Nach Beginn des Lehrgangs kann der Vertrag erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende von 3 Monaten, danach monatlich mit einer Frist von jeweils 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Bei Vollzeitlehrgängen mit einer Dauer von mehr als 20 Monaten ist eine Kündigung erstmals zum Ende der ersten 12 Lehrgangsmonate möglich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen, danach monatlich mit einer Frist von jeweils 4 Wochen zum Monatsende. Bei Lehrgängen im Rahmen von Verbundausbildungen gelten die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.
Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Die W.I.R GmbH hat das Recht, Veranstaltungen terminlich zu verschieben, bei z.B unzureichender Teilnehmerzahl. Der Unterricht findet in der Regel in der Niederlassung in Rottweil statt. W.I.R GmbH behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen. Etwaige hieraus resultierende Ersatzansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die Verlegung des Unterrichtsortes findet nur statt nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit.
Lehrgangskosten, Zahlungsweise
Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der W.I.R GmbH. Anfallende Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden und sind je nach Lehrgang in den Lehrgangsgebühren enthalten oder zusätzlich zu entrichten.
Abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Sofern ein Kostenträger vorhanden ist, überweist er die Rechnungsbeträge auf der Grundlage einer Abtretungserklärung, bei der Agentur für Arbeit als Kostenträger aufgrund einer Zusatzerklärung bei Direktzahlung, unmittelbar an die W.I.R GmbH.
Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr.
Der Teilnehmer haftet für die Zahlung der Lehrgangskosten persönlich.
Pflichten des Bildungsträgers / des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin
Die Firma W.I.R GmbH verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Zulassungs- voraussetzungen erfüllt und alle Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der formulierten Lernziele erwachsenengerecht vermittelt werden. Bei Umschulungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sind die von der zuständigen Stelle erlassenen Prüfungsanforderungen zugrunde zu legen. Ebenso verpflichtet sich die W.I.R GmbH zu regelmäßigen Erfolgskontrollen hinsichtlich der Lehrgangsziele und zur regelmäßigen Bereitstellung von Feedbackmöglichkeiten.
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer verpflichtet sich, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, insbesondere regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und bei Fernbleiben die Gründe hierfür unverzüglich schriftlich darzulegen. Weiterhin besteht die Verpflichtung, den geordneten Lehrgangsablauf nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter/innen nachzukommen. Bei maßnahmewidrigem Verhalten, d. h. bei grober Verletzung der o. g. Pflichten, kann das W.I.R GmbH von ihrem Recht einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen und von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dabei handelt es sich dann um eine von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer zu vertretende Kündigung, die nicht zu einer Verringerung der
Lehrgangskosten führt. In diesen Fällen hat das W.I.R GmbH einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmer-entgeltes/der vollen Gebühr bzw. Abschnittsbeitrages. Am Lehrgangsende erhält die Teilnehmerin / der Teilnehmer einen Nachweis der Teilnahme. Die Form des Nachweises ist in der Lehrgangsbeschreibung festgelegt.
Haftung
Die Haftung der W.I.R GmbH, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der W.I.R GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Sonstiges
Werden Teile der Ausbildung durch Dritte im Auftrag der W.I.R GmbH ausgeführt (insbesondere bei Fahrausbildungen durch Fahrschulen.), so gelten für diesen Teil des Lehrgangs deren AGB ebenfalls. Diese werden den Teilnehmern mit den Lehrgangsunterlagen ausgehändigt. Die wechselseitigen Leistungen aus dem Vertrag sind am Sitz des Bildungsträgers zu erfüllen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, dass die Recht und Pflichten aus dem Anmeldeformular mit ihm kommuniziert worden sind.
Der Gerichtsstand ist Rottweil.
Stand: Mai 2012