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Inhalte des Kurses
Seminarziel
Als Ausbildungsfahrlehrer eigene Fahrlehrer/innen auszubilden.
Teilnehmer
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Inhalte
- Fahrlehrerausbildungsverordnung
- Das Ausbildungsverhältnis und dessen
rechtliche Grundlagen - Die Aufschlüsselung des Lehrpraktikums
- Begleitung des Auszubildenden durch
den Ausbildungsfahrlehrer/die Aus-
bildungsfahrlehrerin - Impulse zur selbstständigen Gestaltung
des Theorieunterrichtes des Fahrlehrers
im Praktikum, sowie die selbstständige
Ausbildung von Fahrschülern in der
praktischen Ausbildung - Anleiten der Lehrprobe Arbeitshilfen
Voraussetzungen
- Erwerb der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis:
Um eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis zu erhalten, muss man seit mindestens drei Jahren eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE besitzen und in den letzten zwei Jahren erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf
Angtrag gemäß § 16 Absatz 4 FahrlG schriftlicht erteilt. - Betrieb einer Ausbildungsfahrschule:
Wer seit mindestens zwei Jahren eine Fahr schulerlaubnis besitzt oder als verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebs tätig ist, kann eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG betreiben. Auch wer seit zwei Jahren eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzt und danach eine Fahrschulerlaubnis erwirbt, darf diese Schule als Ausbildungs fahrschule betreiben, - Fortbildungspflicht für Ausbildungsfahrlehrer:
Anerkannte Ausbildungsfaahrlehrer müssen alle vier Jahre an einem eintägigen Fortbil- dungsseminar gemäß § 53 Absatz 3 FahrLG teilnehmen.
Veranstaltungsort
Weiterbildungsinstitut Rottweil
Berner Feld 22
78628 Rottweil
Telefon: 0741 – 94 23 82 – 0
Telefax: 0741 – 94 23 82 – 10
E-Mail: info@wir-rottweil.de
Web: www.wir-rottweil.de -
Kurstermine / Kosten / Buchung
Termin
Termine auf Anfrage
5 Tage
08:30 Uhr bis 15:45 UhrSeminargebühr
Auf Anfrage Termine
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Über diesen Kurs
Um eine Fahrschule eröffnen zu dürfen oder aber um als verantwortlicher Leiter eingesetzt zu werden, muss ein Fahrschulbetriebswirtschaft-Seminar gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG Fahrlehrergesetzt absolviert werden.
Im BWL-Seminar für Fahrlehrer lernen zukünftigen Fahrschulinhabern/Leitern alles Wichtige rund um betriebswirtschaftliche Themen.