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Grundlehrgang für Ausbildungsfahrlehrer 2025

Für alle Fahrlehrer die Ihre eigenen Fahrlehrere/innen ausbilden möchten.

Über diesen Kurs

Um eine Fahrschule eröffnen zu dürfen oder aber um als verantwortlicher Leiter eingesetzt zu werden, muss ein Fahrschulbetriebswirtschaft-Seminar gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG Fahrlehrergesetzt absolviert werden.

Im BWL-Seminar für Fahrlehrer lernen zukünftigen Fahrschulinhabern/Leitern alles Wichtige rund um betriebswirtschaftliche Themen.

  • Inhalte des Kurses Kurs-Icon

    Seminarziel

    Als Ausbildungsfahrlehrer eigene Fahrlehrer/innen auszubilden.

    Teilnehmer

    Inhalte

    • Fahrlehrerausbildungsverordnung
    • Das Ausbildungsverhältnis und dessen
      rechtliche Grundlagen
    • Die Aufschlüsselung des Lehrpraktikums
    • Begleitung des Auszubildenden durch
      den Ausbildungsfahrlehrer/die Aus-
      bildungsfahrlehrerin
    • Impulse zur selbstständigen Gestaltung
      des Theorieunterrichtes des Fahrlehrers
      im Praktikum, sowie die selbstständige
      Ausbildung von Fahrschülern in der
      praktischen Ausbildung
    • Anleiten der Lehrprobe Arbeitshilfen

    Voraussetzungen

    • Erwerb der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis:
      Um eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis zu erhalten, muss man seit mindestens drei Jahren eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE besitzen und in den letzten zwei Jahren erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf
      Angtrag gemäß § 16 Absatz 4 FahrlG schriftlicht erteilt.
    • Betrieb einer Ausbildungsfahrschule:
      Wer seit mindestens zwei Jahren eine Fahr schulerlaubnis besitzt oder als verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebs tätig ist, kann eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG betreiben. Auch wer seit zwei Jahren eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzt und danach eine Fahrschulerlaubnis erwirbt, darf diese Schule als Ausbildungs fahrschule betreiben,
    • Fortbildungspflicht für Ausbildungsfahrlehrer:
      Anerkannte Ausbildungsfaahrlehrer müssen alle vier Jahre an einem eintägigen Fortbil- dungsseminar gemäß § 53 Absatz 3 FahrLG teilnehmen.

    Veranstaltungsort

    Weiterbildungsinstitut Rottweil
    Berner Feld 22
    78628 Rottweil
    Telefon: 0741 – 94 23 82 – 0
    Telefax: 0741 – 94 23 82 – 10
    E-Mail: info@wir-rottweil.de
    Web: www.wir-rottweil.de

  • Kurstermine / Kosten / Buchung

    Termin

    Termine auf Anfrage
    5 Tage
    08:30 Uhr bis 15:45 Uhr

    Seminargebühr

    Auf Anfrage

    Termine

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