Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs. 1 – 01/2024
21. März bis 23. März 2024
Der Fahrlehrer als Ansprechpartner für Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregeln, der Fahrschülerausbildung und der Fahrerfortbildung muss ständig auf dem neuesten Wissensstand sein. Häufige Änderungen bzw. Ergänzungen in wichtigen Regelwerken fordern von ihm eine fortlaufende Aktualisierung seines Wissens.
LehrgangszielEine fortlaufende Weiterbildung für alle Fahrlehrer. |
TeilnehmerFortbildungsverpflichtung für alle Fahrlehrer |
BemerkungenJeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils 3-tägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Der Lehrgang ist an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Wird hiervon abgewichen, beträgt die Dauer 4 Tage. |
VeranstaltungsortWeiterbildungsinstitut Rottweil |
Inhalte
|
Dauer
|
||||||||
Beginn/Ende
|
||||||||
Lehrgangsgebühr
|
21. März bis 23. März 2024
05. Dezember bis 07. Dezember 2024
03. bis 14. Februar 2025 von 08:00 bis 17:00 Uhr