Impressum/ AGB
Weiterbildungsinstitut Rottweil
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Siegfried Lehmann
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Datenschutz
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Quelle: Strömer Rechtsanwälte
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Anmeldung und Datenschutz Teilnahmeberechtigung Vertragsabschluss Rücktrittsrecht, Kündigung |
Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr. Der Teilnehmer haftet für die Zahlung der Lehrgangskosten persönlich. Pflichten des Bildungsträgers / des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin Die Firma W.I.R GmbH verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Zulassungs- voraussetzungen erfüllt und alle Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der formulierten Lernziele erwachsenengerecht vermittelt werden. Bei Umschulungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sind die von der zuständigen Stelle erlassenen Prüfungsanforderungen zugrunde zu legen. Ebenso verpflichtet sich die W.I.R GmbH zu regelmäßigen Erfolgskontrollen hinsichtlich der Lehrgangsziele und zur regelmäßigen Bereitstellung von Feedbackmöglichkeiten. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer verpflichtet sich, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, insbesondere regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und bei Fernbleiben die Gründe hierfür unverzüglich schriftlich darzulegen. Weiterhin besteht die Verpflichtung, den geordneten Lehrgangsablauf nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter/innen nachzukommen. Bei maßnahmewidrigem Verhalten, d. h. bei grober Verletzung der o. g. Pflichten, kann das W.I.R GmbH von ihrem Recht einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen und von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dabei handelt es sich dann um eine von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer zu vertretende Kündigung, die nicht zu einer Verringerung der Lehrgangskosten führt. In diesen Fällen hat das W.I.R GmbH einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmer-entgeltes/der vollen Gebühr bzw. Abschnittsbeitrages. Am Lehrgangsende erhält die Teilnehmerin / der Teilnehmer einen Nachweis der Teilnahme. Die Form des Nachweises ist in der Lehrgangsbeschreibung festgelegt. Haftung Die Haftung der W.I.R GmbH, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der W.I.R GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Sonstiges Werden Teile der Ausbildung durch Dritte im Auftrag der W.I.R GmbH ausgeführt (insbesondere bei Fahrausbildungen durch Fahrschulen.), so gelten für diesen Teil des Lehrgangs deren AGB ebenfalls. Diese werden den Teilnehmern mit den Lehrgangsunterlagen ausgehändigt. Die wechselseitigen Leistungen aus dem Vertrag sind am Sitz des Bildungsträgers zu erfüllen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte. Der Teilnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, dass die Recht und Pflichten aus dem Anmeldeformular mit ihm kommuniziert worden sind. Der Gerichtsstand ist Rottweil.
Stand: Mai 2012 |